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Leitfaden zur Einführung eines Umweltmanagementsystems

Die 16 Nationalparks, 18 Biosphärenreservate, 104 Naturparks und ein zertifiziertes Wildnisgebiet, vereint unter der Dachmarke Nationale Naturlandschaften (NNL), sie stehen für einzigartige Natur- und Kulturlandschaften in Deutschland. Mit ihrer Auszeichnung als Großschutzgebiete erfüllen sie bestimmte Qualitätsstandards nach nationalem und internationalem Recht.

Die Verwaltungs- und Geschäftsstellen der Nationalen Naturlandschaften, die zum Teil auch die Funktion von Umweltbehörden erfüllen, nehmen zur Erfüllung des jeweiligen Schutzzwecks eine wahrnehmbare Rolle in der Öffentlichkeit ein. Sie haben in Bezug auf ein Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement eine maßgebliche Vorbildfunktion, mehr noch als andere Behörden. Das eigene Verwaltungshandeln sollte daher überdurchschnittlich glaubwürdig sein und als Vorbild gegenüber (Kooperations-)Partnern und Auftragnehmern dienen.

Mit der Zertifizierung „Partner der Nationalen Naturlandschaften“ stellen viele der Verwaltungs- und Geschäftsstellen selbst qualitative Anforderungen in Bezug auf ein Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements an regional ansässige Betriebe und Unternehmen sowie Verbände und Institutionen. Mehr als 1.400 regionale Partner, zumeist touristische Leistungsträger, sind als „Partner der Nationalen Naturlandschaften“ nach den bundesweiten Mindeststandards ausgezeichnet (Stand 2020). Das damit verbundene Nachhaltigkeitsversprechen ist auch von den Verwaltungs- und Geschäftsstellen der NNL zu erfüllen.

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Den vollständigen Leitfaden zur Einführung eines UMS (Stand Oktober 2020) finden Sie um angehängten Dokument:
Leitfaden zur Einführung eines Umweltmanagementsystems (PDF-Datei, 191 KB, barrierearm)

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