Der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura-2000-Schutzgebietsnetz verschlechtert sich weiter. Durch die Umwandlung von Grünland in Acker sowie zu starke Düngung und häufiges Mähen sind seit 2006 rund die Hälfte (11.500 Hektar) Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen. Begründet wird das Urteil damit, dass keine effektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden, um dies abzuwenden (FFH-RL, Art. 6 Abs. 2).
Laut EuGH muss Deutschland nun glaubhaft nachweisen, wie es die Lebensraumtypen 6510 und 6520 zukünftig besser schützen will. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass das Urteil einen allgemeinen und strukturellen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot anerkannt hat, weil die Kommission Bestandsrückgänge in einer Vielzahl von Fällen und so gut wie überall im Bundesgebiet aufzeigen konnte.
Ein gelungenes Gegenbeispiel der Erhaltung/Wiederherstellung konnten Sie während der Geschäftsführenden-Tagung im Naturpark Augsburg Westliche Wälder erleben. Die Auenlandschaft des Schmuttertals wird dementsprechend gepflegt, dass u. a. geeignete Standorte für die Rote Liste Art Wiesenknopf-Ameisenbläuling erhalten werden. Dies trägt nicht nur zur biologischen Vielfalt, sondern auch zu Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung als Element einer Schwammlandschaft bei.

Auch zum Erreichen der Ziele der Wiederherstellungsverordnung nützt dies (Art. 4 zu FFH-LRT, Art. 10 zur Bestäubervielfalt, Art 11 zu Schmetterlings- und Feldvogelindex). Weitere Informationen zu diesem Beispiel guter Praxis erhalten Sie online und direkt bei der Gebietsbetreuerin Annika Sezi.